Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges (1907, 20 S., Text)

Inhalt: Dies ist die Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907. Sie enthält für den Kriegsfall Festlegungen zur Definition von Kombattanten, zum Umgang mit Kriegsgefangenen, zu Beschränkungen bei der Wahl der Mittel zur Kriegführung, zur Verschonung bestimmter Gebäude und Einrichtungen von sozialer und gesellschaftlicher Bedeutung, zum Umgang mit Spionen, für Kapitulationen und Waffenstillstandsvereinbarungen sowie zum Verhalten einer Besatzungsmacht in einem besetzten Territorium.
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