Inhalt: Der Schulchan aruch (d.h.. der "Gedeckte Tisch", s.u. § 9 ff) des mit Luther etwa gleichzeitigen Rabbiners Joseph Karo (1488-1578) will ein kurz gefaßtes Handbuch des praktisch geltenden jüdischen Religionsrechts sein und gilt als solches in der Tat noch heute in Verbindung mit seinen Kommentaren usw. bei den Ostjuden unbedingt, bei den orthodoxen Westjuden mit gewissen Einschränkungen. Als Zweck seines Werkes gibt Karo selbst in der Vorrede an, "daß ein Rabbiner ... über jedes praktische Gesetz, nach welchem er befragt wird, im klaren sei ... und auch die jungen Schüler ... es auswendig lernen, damit ihnen von Jugend auf die praktischen Gesetze geläufig werden." Der Schulchan aruch ist kein neues, selbständiges Gesetzbuch; er will es auch nicht sein, sondern vielmehr einen gewissen Schlußstein in der Festlegung des geltenden, alle Gebiete des jüdischen Lebens berührenden praktischen Religionsrechts in kurzer Form bilden. Der Schulchan aruch setzt den Talmud samt Zubehör voraus wie etwa ein Taschenatlas die Gesamtheit der entsprechenden kartographischen Meßtischblätter; der Talmud hinwiederum setzt das Alte Testament samt der zugehörigen religionsrechtlichen überlieferung voraus wie das Kartenwerk die physische und politische Gestaltung der Erdoberfläche - wobei die Kartenwerke, Meßtischblätter und Taschenatlanten die Natur vielfach ebenso verzerren wie Talmud und Schulchan aruch das Alte Testament - zumal ein Taschenatlas von 1564! Zum Verständnis der Eigenart des "Schulchan aruch" wird daher zunächst ein kurzer überblick über die Entwicklung des alttestamentlich-talmudischen Religionsrechts dienlich sein. Im Anschlusse hieran werden wir die dem Schulchan aruch unmittelbar vorangehenden Religionsrechtsbücher des Judentums kennenlernen, drittens dann Entstehung und Vollendung des Schulchan aruch und viertens die weitere religionsrechtliche Entwicklung im Judentume bis zur Gegenwart kurz betrachten.
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