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Wir weisen auf unser virtuelles Hausrecht hin. In Ausübung dieses Rechtes wird allen BRD-Behörden, insbesondere BRD-Ämtern, juristischen Personen öffentlichen Rechts, in dieser Weise beliehenen Personen und Anstalten öffentlichen Rechts (vgl. UStG § 2b/analoge), der Zutritt zu unseren Netzseiten (Foren) verboten.! Zuwiderhandlungen gegen diese virtuelle Hausordnung/Vertrag werden pauschal mit einer Vertragsstrafe von 350. 000,00 Euro pro Fall/Vergehen gegen den Rechtbrecher gearndet und weiterführend entsprechend über einen „Vertrag über Schadenersatz“ geregelt. Als gültiger staatlicher Gerichtsstand wird ausschließlich der Internationale Menschenrechtstrafgerichtshof, Koblenzer Str. 28, 32584 Löhne vereinbart. Es gilt bei Streitigkeiten vor dem Internationalen Menschenrechtstrafgerichtshof ausschließlich DEUTSCHES RECHT i. V. mit den überall gültigen Menschen- und Völkerrechten als vereinbart. Klagen von juristischen Personen (vgl. UStG § 2b/analoge) und deren Bedienstete, Personal (vgl. Dienstausweis/Personalausweis) mit der NAZI-Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ von 1934 im Personalausweis, Reisepass, werden wegen dem vorsätzlichen Verstoß gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (vgl. Art. 139 /analoge) abgelehnt / zurückgewiesen und auch nicht vereinbart.
Begründung:
Die Bundesrepublik Deutschland ist der Rechtsnachfolger des Dritten Reiches und kein souveräner Staat. In der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolger des Dritten Reiches werden bis heute noch NAZI-Gesetze zur Anwendung gebracht. Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolger des Dritten Reiches weder staatliche Gerichte (vgl. § 15 GVG) noch gesetzliche Richter (vgl. Art. 101 GG i. V. mit § 16 GVG/analog) oder Geschäftsverteilungspläne die entsprechend der gesetzlichenVorschrift (vgl. §§ 16, 21 e GVG / analog) an den Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland vorliegen. Es gibt nicht einmal einen Juristen in der bundesrepublikanischen Rechtspflege der nach DEUTSCHEM RECHT über eine Zulassung (vgl. § 11 StGB/analog) verfügt, noch den Nachweis darüber erbringen kann, in welchem souveränen Staat er sein „Staatsexamen“ als juristische Person mit der NAZI-Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ absolviert haben will. Mehr zu diesem brisanten Thema dann auf dieser Internetseite.
Mit dem Beitritt zur UNO am 18. September 1973 hat die Bundesrepublik Deutschland de facto dem deutschen Volk und dem Deutschen Reich den Krieg erklärt. Sie ist ohne Beseitigung der Feindstaatenklauseln offen auf die Seite der Kriegsgegner getreten. Dieser Beitritt konnte nur mit dem Besatzungsvorbehalt erfolgen, so dass die Besatzungsmächte in eigener Sache die Verwaltungskonstrukte BRD und DDR als vermeintliche Staaten in die UNO gebracht haben. Die Bundesrepublik wurde auch mit Zusammenschluss von Mittel- und Westdeutschland ohne Ostdeutschland durch Verhandlungen der alliierten Siegermächte mit sich selbst, 1990 weder ein Staat noch souverän.
Quelle: Zentralkurier Nr. 3/1 vom Do. 25. September 2008
GG Art. 20 (4) – (Widerstandspflicht) – i. V. mit §§ 32, 113 (3), 138 StGB / analoge) (vgl. Notwehrpflicht – Anzeigepflicht).
ISENSEE, J., Das legalisierte Widerstandsrecht, Seite 41
„Der Rechtsstaat garantiert dem Einzelnen effektiven Rechtsschutz…“
„Die Friedenspflicht des Bürgers und das Verbot der Selbsthilfe bestehen aber nur soweit, wie der effektive staatliche Rechtsschutz reicht. Das Selbsthilferecht des Bürgers lebt deshalb in Grenzfällen auf, in denen ausnahmsweise keine gerichtliche Hilfe erreichbar und die vorläufige Hinnahme einerRechtsverletzung durch Staatsorgane unzumutbar ist.“
(vgl. SHAEF-Gesetz Nr. 52, Art. VII, Abs. 9, Buchstabe (e), – Geltungsbereich des Staates Deutschland/Deutsches Reich in den Grenzen vom 31.12.1937
SHAEF-Gesetz Nr. 52, Art. VIII, Abs. 10 – Strafverfolgung, ggf. Todesstrafe für alle Hochverräter am Staat Deutschland/Deutsches Reich)
VdDR 1848,1871 / WRV 1919 – gültiges Deutsches Recht
GG Art. 20 (4) – Widerstandspflicht eines jeden Staatsangehörigen gegen kriminelle BRD-Bedienstete/Personal (vgl. Dienstausweis, Personalausweis).
BRD-StGB § 32, i. V. mit §§ 113 (3), 138 / analoge – Notwehrpflicht um einen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem Dritten abzuwenden.
BRD-StGB § 138 (3) (Anzeigepflicht u. a. auch wegen Hochverrat und Volksverhetzung gegen kriminelle BRD-Bedienstete/Personal (vgl. Dienstausweis, Personalausweis) ist die Pflicht eines jeden Staatsangehörigen um sich nicht selbst an Straftaten der BRD-Kriminellen zu beteiligen).
Hinweis:
Wenn auf unseren Internetseiten oder in Beschlüssen/Urteilen/Schreiben der „Staat Deutschland“ genannt wird, ist damit logischerweise immer der völkerrechtlich existierende Staat Deutsches Reich gemeint.
Zitate zum Nachdenken!
Ein Richter im Ruhestand gesteht…
tiefer Ekel…
„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind sich aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen…
In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen“. Frank Fahsel, Fellbach, in der „Süddeutschen Zeitung“, 09.04.2008
Der Präsident des Bundesgerichthofes Prof. Dr. Günter Hirsch hat zur Aufarbeitung der realen Zeit folgendes dokumentiert:
„Die Gefährlichkeit des Unrechtstaates liegt ja nicht so sehr darin, daß es Richter frontal veranlaßt, das Recht zu brechen, sondern darin, daß er Unrecht in Gesetzesform gießt und darauf setzt, daß Richter nicht mehr nach dem Recht fragen, wenn sie ein Gesetz zur Hand haben.“
„Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet. Denn nach welchem Recht ihr richtet, werdet ihr gerichtet werden; und mit welchem Maß ihr, wird euch zugemessen werden. Was siehst du aber den Splitter in deines Bruders Auge und nimmst nicht wahr den Balken in deinem Auge? Oder wie kannst du sagen zu deinem Bruder: Halt, ich will dir den Splitter aus deinem Auge ziehen?, und siehe, ein Balken ist in deinem Auge. Du Heuchler, zieh zuerst den Balken aus deinem Auge; danach sieh zu, wie du den Splitter aus deines Bruders Auge ziehst.“ http://www.bibel-online.net/buch/40.matthaeus/7.html#7,1
Dr. Egon Schneider in der Zeitschrift für die Anwaltspraxis 1994, Seite 155:
„Die deutsche Elendsjustiz nimmt immer schärfere Konturen an. Der Niedergang der Rechtsprechung ist flächendeckend. Was mich persönlich am meisten erschüttert, ist der Mangel an Berufsethik und an fachlicher Scham.“
Dr. Egon Schneider in ‚Zeitschrift für anwaltliche Praxis‘ 6/1999 vom 24.3.1999, S. 266:
„Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist.
Aus „Recht ohne Gerechtigkeit“ von Dr. Henri Richthaler, C-Verlag 1989, Seiten 4f:
„Über die Richter hinaus steht unser ganzes Rechtssystem kurz vor seinem Kollaps. Die Justiz hat ihre Fähigkeit verloren, gerechte und in vertretbarer Zeitspanne getroffene Entscheidungen zu fällen. In vergleichbarer Situation müßte ein Unternehmen Konkurs anmelden.
Mit dem Rechts-Killer-Instrument der ‚freien richterlichen Beweiswürdigung’ werden Prozesse von den Richtern so zurechtgeschnitten, daß gewünschte Resultate gerechte Entscheidungen verjagen. Nur noch formell nehmen die Gerichte ihre Aufgaben wahr.
Unser Rechtsstaat ist zum Rechtsmittelstaat verkommen. Die Justiz ist auf dem Niveau eines Glückspiels angekommen. Würden Urteile mit dem Knobelbecher ausgewürfelt, es wäre kein Unterschied in Resultat und Niveau zu Entscheidungen der Richter festzustellen. ‚Im Namen des Volkes’ läßt sich ebenso gut würfeln wie langes Fachchinesisch in richterlicher Willkür verkünden.“
Richter Diether Huhn schrieb 1982 in einem Buch über „Richter in Deutschland“, zitiert in Neue Juristische Wochenschrift 2000, Seite 51:
„Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter machen mir Angst.“
Hamburger Richter und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen, F.J. Mehmel
„Das Ansehen der Justiz ist noch nie so schlecht gewesen wie heute. Ihr Erscheinungsbild leidet unter langen Verfahrensdauern mit teilweise existenzbedrohenden Folgen, Binnenorientierung statt Zuwendung hin zum Bürger und obrigkeitsstaatlichem Auftreten von Geschäftsstellen und Richtern. Zu kritisieren ist der richterliche Arbeitseinsatz und die bestehenden Hierarchien, die fehlende Verantwortlichkeit für das eigene Arbeitsergebnis, die mit fehlender Kontrolle verbunden ist.“ FAZ vom 27.5.1997
In eigener Angelegenheit!
Die indigene Volksgruppe Germaniten bleibt auch nach der korrupten Gerichtsverhandlung vom 30.09.2015 am Amtsgericht Bad Oeynhausen direkter / unmittelbarer Mieter und Nießbraucher am Grundstück/Objekt Lübbecker Str. 35-39, 32584 Löhne. Die Zwangsversteigerung bleibt somit auch weiterhin angegriffen und für illegal/korrupt/kirminell/nichtig erklärt. Es besteht Schadenersatzpflicht (vgl. § 5 VStGB) gegenüber den betrogenen Mietern/Nießbrauchern, die gesondert über Verträge der WAG-Justiz-Opfer-Hilfe NRW/Deutschland späternoch abgerechnet werden. Die Veröffentlichungen dieser Verträge erfolgt dann hier auf dieser Imternetseite unter der Rubrik Schuldnerverzeichnis“. Herr Werner Ferdinand Meier (vgl. WERNER FERDINAND MEIER – geb. 28.05.1963) als Direktor am Amtsgericht Bad Oeynhausen seit dem 14.02.2011 tätig, wird hier somit mit Verweis auf den § 5 VStGB wegen schwerster Verbrechen zum Nachteil der indigenen Volksgruppe als Mieter und Nießbraucher am Grundstück/Objekt Lübbecker Str. 35-39, 32584 Löhne, mit 250.000.000.00 Euro pauschal in die Schadenersatzpflich genommen. Ein entsprechendes Verfahren vor dem Internationalen Menschenrechtstrafgerichtshof Löhne gegen Herrn Werner Ferdinand Meier (vgl. WERNER FERDINAND MEIER) und seine kriminellen Erfüllungsgehillfen, wurde bereits eingeleitet. Der Rechtsbankrott in der Bundesrepublik Deutschland wurde am 30.09.2015 durch das Amtsgericht Bad Oeynhausen unter Beweis erbracht. Mit Datum 05.04.2018 haben Angehörige der indigenen Volksgruppe Germaniten Einsicht in den aktuellen Geschäftsverteilungsplan für die Richter am Amtsgericht Bad Oeynhausen nehmen können. Es wurde u. a. auch durch den Menschen jörg aus der Familie pagels festgestellt, dass am Amtsgericht Bad Oeynhausen der aktuelle GVP für die Richter nicht entsprechend der gesetzlichen Vorschrift (vgl. § 21e GVG/analog) vorliegt. Somit werden pausenlos Straftaten durch die Bediensteten/Personal des Amtsgericht Bad Oeynhausen begangen, so sieht das jörg pagels nach eigener Aussage jedenfalls auch. Mehr zu diesen Angelegenheiten dann in Kürze auf dieser Internetseite.