Es gibt in der BRD GmbH keine gültige Steuergesetzgebung die einen Bürger des Staates Deutschland verpflichten würde Steuern an die BRD GmbH leisten/zahlen zu müssen.
Mit Urteil (BVerfGE 55, 274/301) aus 1955 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass es in der “Bundesrepublik Deutschland“ keine Steuerpflicht gibt.
Die Gesetze der BRD GmbH sind nicht amtlich und somit nichtig.
Das Steuergesetz der BRD ist ungültig.!
Die Bundesrepublik in Deutschland ist kein Staat !
Es gibt keine Steuerpflicht für Staatsbürger des Staates Deutsches Reich !
Willenserklärung und Urkunde!
Geh Denken!
„Staatliche Abzocke“
Ein Gehaltsempfänger bekommt seine monatliche Abrechnung und stellt fest, dass er 2000 Euro netto erhält.
Dann interessiert ihn noch der Bruttobetrag, das sind in seiner Steuerklasse 1 somit 3.614,24 Euro.
Also folgert der Gehaltsempfänger, der Staat kassiert von dem, was ich verdiene 1.614,24 Euro.
Aber entspricht das denn der Wahrheit?
Weit gefehlt, denn weitere 822,89 Euro muss der Arbeitgeber an den Staat abführen, als seinen Anteil an Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zzgl. Berufsgenossenschaft und Umlagen.
Das bedeutet:
Der Arbeitgeber muss erst mal 4.437,13 Euro aus seinem Betrieb entnehmen, damit er seinen Angestellten ein Nettogehalt von 2.000 Euro überweisen kann. Und diese Summe an Abgaben erhöt sich noch, wenn Urlaubs-, Weihnachts- oder Mutterschaftsgeld und Lohnfortzahlung dazu kommt.
Aber was passiert nun mit den 2.000 Euro, die der Angestellte auf sein Konto überwiesen bekommt?
Er bezahlt Kontogebühren.
Er konsumiert und zahlt schon wieder direkte oder indirekte Steuern, Abgaben oder Beiträge, Produkte und Leistungen. Mehrwertsteuer derzeit 19%, bzw. für Grundnahrungsmittel 7%. Er geht z. B. mit seinen Kollegen in ein Lokal und bezahlt Getränke, Alkohol, Tabak- und Vergnügungssteuern. Er geht natürlich nicht zu Fuß, sondern benutzt ein Fahrzeug und bezahlt dafür Mineralölsteuer, Ökosteuer, Kfz-Steuern.
Er versichert sich und seine Lieben und bezahlt dafür auch noch Versicherungssteuern. Einmal in der Woche fordert er das Glück heraus und spielt Lotto, Toto und bezahlt auch dafür Steuern. Er ist tierlieb und bezahlt dafür z. B. Hundesteuern. Er schaut Sport und hört Radio und bezahlt dafür Rundfunkgebühren, auch wenn er die Öffentlich-Rechtlichen gar nicht sieht oder hört.
Er hat Eigentum geerbt (bei seinem Gehalt hätte er selbst kein Haus bauen können) und bezahlt Grundsteuern.
Der Schornsteinfeger kommt, obwohl er den Kamin nicht mal benutzt hat und muß nun Schornsteinfegergebühren bezahlen. Er verlegt z. B. Pflastersteine im Hofbereich um trockenden Fußes ins Haus zu gelangen und muß nun auch noch höhere Abwassergebühren (Regenwasser) bezahlen.
Aus Ärger über diese staatliche Abzocke, die vergifteten Lebensmittel und die täglichen Chemtrails am Himmel wird er schwer krank und nun muß er auch noch Gebühren (Zuzahlungen) an das Krankenhaus abführen.
Da das Krakenhaus sparen muß, bezieht man dort ausschließlich Medikamente die nahe am Verfallsdatum oder auch schon mal darüber liegen. Damit ist zwar die Wirkung der Medikamente nicht mehr gewährleistet, aber das Krankenhaus muß halt sparen. Aufgrund dieser „verreckten“ Medikamente stirbt nun unser Angestellter und auch jetzt nach seinem Tod fallen noch Gebühren an.
Der Staat erhebt nun Erbschaftssteuern, obgleich dieses Erbe (dieser Besitz) schon mehrfach versteuert worden ist.
WARUM LASSEN WIR ALS STAATSBÜRGER UNS EIGENTLICH AUCH WEITERHIN VON DER OMF-BRD GmbH AUSPRESSEN???
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Und womit werden die Unternehmer auch weiterhin gequält?
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Gewerbesteuer, Konkursausfallgeld, Schwerbehindertenabgabe, Kammerbeiträge, Berufsgenossenschaftsbeiträge,
Arbeitsmedizinische Betreuung, TÜV, UVV, Sicherheitsbeauftragter, Weiterbildungskosten, GEMA-Gebühren,
Rundfunkgebühren bei Internetzugang, Lohnfortzahlungen, Gleichstellungsbeauftragte, usw., usw., usw.
Schon vor über 3000 Jahren hatte man für derart abhängige und ausgebeutete Menschen einen Begriff;
„Staatsslaven“.
Ergänzend zwei Bemerkungen:
1. Die zum Kassieren der Steuer zuständige öffentliche Hand (= Fiskus) tut so, als würden vom Angestelltengehalt keine Sozialversicherungsbeträge bezahlt -und kassiert die Lohnsteuer vom Bruttobetrag ab.
Und die zum Kassieren der Sozialversicherungsbeträge zuständige öffentliche Hand (= Deutsche Rentenversicherung, öffentlich-rechtliche Krankenkassen, Deutsche Arbeitslosenversicherung) tut so, als würden vom Angestelltengehalt keine Steuern bezahlt -und kassiert die Arbeitnehmer- Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeträge ebenfalls vom Bruttobetrag (mit progressiv ansteigender Folge) ab.
2. Tolles Ergebnis für die Staatsdiener:
Beamte, die von der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind, müssen dadurch -bei gleicher Nettoauszahlung- fast die Hälfte weniger Lohnsteuer bezahlen! („Dafür ein besonderes Vergelt`s Gott an die Parteifraktionen und an die zur Gesetzesformulierung unabkömmlichen, für sich und ihren Stand extrem selbstlos tätigen Damen und Herren beamteten Staatssekretäre, Ministerialdirektoren, Ministerialdirigenten und Ministerialräte: Man weiß Bescheid und kennt sich; die Zahl der Gesetze
-v.a. von ungenauen- ist direkt proportional zur Zahl der Beamten- und Richterstellen“).
Von Herrn Gabriel oder Herrn Bsirske hört man dazu keine Silbe.
Das deutsche Volk schläft. Bleiben wir kritisch…
Anmekung von
Rainer J. Gast
77694 Kehl
Steuern in der BRD sind verfassungswidrig !
Die AO § 2 macht es möglich, die Grundrechte auch, Geld für das Finanzamt gibt es nicht mehr.
15.12.2007 09:45:06 – Lange Gesichter bei Steuerzahlern. Es gibt nämlich keine Steuern – Wieso wurde jahrzehntelang der Betrug von Behörden an Steuerzahler verschleiert und wieso berichtet die bundesdeutsche Presse nicht groß darüber?
(live-PR.com) –
Die Abgabenordnung § 2 macht es jedem Steuerzahler möglich, keine Steuern mehr zu bezahlen. Denn Völkerrecht geht nun mal vor. So steht es auch in der Ordnung, die für eben das Bezahlen für Steuern zuständig ist.
Interessant ist jedoch, die UN Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948, die auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrecht ist, sieht für die Bundesrepublik Deutschland in den einzelnen Artikeln gar keine Steuern vor – sondern vielmehr das alles-umsonst-Land. Sei es Kunst, Kultur, Wissenschaft in Artikel 27 Absatz 1 oder Wohnung, Kleidung, Gesundheit und Wohl – alles muß laut Artikel 25 Absatz 1 jedem zur Verfügung gestellt werden. Und das Menschenrecht ist auch ein Grundrecht in der Bundesrepublik Deutschland laut Artikel 1 Grundgesetz (GG) Absatz 2 und das Völkerrecht geht nun mal vor – laut Artikel 25 GG.
Artikel 19 GG Absatz 1 und 2 schreiben vor, hat ein Gesetz ein Grundrecht, daß es einschränkt, nicht genau erwähnt, ist das Gesetz verfassungswidrig. Zwar listet die Abgabenordnung am Ende der Paragraphen eine Einschränkung auf und nicht hinter jedem einzelnen Paragraphen, wie es das Bundesverfassungsgericht nun mal genau vorschreibt. Selbst wenn man darüber hinwegschaut, Artikel 14 GG Absatz 1 Eigentum – also Geld – ist nicht extra eingeschränkt worden.
Also wenn es nicht um das Geld geht, soll man dann mit Erbsen Steuern bezahlen? Mitnichten, die Abgabenordnung, die die Steuerabgaben regelt, konnte das Geld, also Artikel 14 GG nicht einschränken, weil es diesbezüglich ein Grundsatzurteil gibt, daß man nun mal Geld an Behörden nicht abgeben darf, denn somit ist das Grundrecht des Eigentum nicht gewahrt.
Diese Begründung ist im Urteil 1 BvR 1022/78 des Bundesverfassungsgerichtes vom 13. November 1979 zu finden. Um Staatsverschuldung muß sich die BRD auch keine Sorgen machen, auch darum hat sich das Bundesverfassungsgericht schon gekümmert. Der Staat darf keine Angst vor Staatsverschuldung vorschieben, nur weil er Geld an Personen zurückzahlen muß, so heißt es gesammelt zu 2 BvM 1/03, 2 BvM 2/03, 2 BvM 3/03, 2 BvM 4/03, 2 BvM 5/03, 2 BvM 1/06, 2 BvM 2/06. Das Völkerrecht verpflichtet also zur Zurückzahlung der Steuern an die Bürger, der Staat kann einfach Geld drucken.
Wieso seit Jahren die Finanzämter, viele Steuerberater, Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof die Steuerzahler betrügen, ist unklar. Ob sich einige Geheimniskrämer lieber im stillen Kämmerlein freuen ist möglich, aber daß es noch immer Einkommen- oder Lohnsteuer gibt, ist ein Unding, zeigt es doch die Inkompetenz in der Lohnbuchabteilung und bei den Steuerberatern. Die Abgabenordnung hat so viele Grundrechte am Ende erwähnt, nur eben das wichtigste nicht, die Wegnahme des Geldes. Das heißt Steuern sind null und nichtig und die Finanzämter sind verpflichtet, alle Steuern zurückzuzahlen. Doch die wehren sich wohl vehement, haben diese doch Angst wegen Straftaten gegen das Völkerrecht für mehrere Jahre hinter Gittern zu kommen.
Wie überhaupt der Kostenapparat Finanzamt und Steuerberater zustande kam, ist unklar. Weder Völkerrecht, noch Menschenrecht noch das Grundgesetz, alles Gesetzesbestandteile seit 1949 sehen Steuern vor – noch nicht einmal das Gesetz zur Abgabe von Steuern. – Artikel zur freien Verbreitung bei Nennung der Autorin Conny Crämer.
Das Finanzamt und die Steuergesetze
DAMIT BESTEHT KEINE STEUERPFLICHT MEHR!
Grundrechteverletzung durch die Steuerpflicht!
Es besteht keine Steuerpflicht gegenüber der Firma-BRD.!