Offenkundiges welches keines weiteren Beweises mehr bedarf.
Wie ein Gerichtstermin und Urteil abgewendet wurde!
Hausdurchsuchung beim Deutschen Polizei Hilfswerk
TheTrueAssociation bekam Besuch vom SEK
„Spitzbuben in schwarzen Roben“!
Hausdurchsuchung mit acht Mann!
Hausdurchsuchung wegen Beschneidungskommentar!
Deutschland ist ein amerikanisches Protektorat und ein tributpflichtiger Vasallenstaat
Schließlich ist “Obama bin Laden” einer der größten Terroristen der Welt!
Ende des Sparkurses: EU stellt Weichen für die Inflation
Theo Waigel – Das Deutsche Reich existiert!
BRD – Ausweise ab 1949 mit Nazi – Staatsangehörigkeit 1934!
Darf ein deutscher Bürger in die USA ausgeliefert werden?
Am 10. Mai 2005 veröffentlichte die FAZ auf Seite 14 unter dem Titel
„Versteinertes Besatzungsrecht“ einen Artikel, der neben vielem Bekannten auch eine äußerst beachtliche Information enthielt.
….., daß auf ein auch heute noch „fortgeltendes Besatzungsrecht“ hingewiesen wird, insbesondere abzuleiten aus den von der Adenauerregierung mit den westlichen Siegermächten abgeschlossenen Bestimmungen des Überleitungsvertrages aus dem Jahre 1953.
Angeblich – nach FAZ – Ausführungen – bleiben von diesem Vertrag insbesondere die Maßnahmen in Kraft, die für…., „Zwecke der Reparation oder Restitution oder aufgrund des Kriegszustandes“ gegen das „deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind“.
Gegen diese Maßnahmen darf die Bundesregierung keine Einwendungen erheben.
Ansprüche gegen Klagen und Klagen gegen Personen, die aufgrund solcher Maßnahmen Eigentum erworben haben, sowie Klagen gegen internationale Organisationen oder ausländische Regierungen „werden nicht zugelassen“.
Zunächst ist die irritierende Formulierung „Auslands- und sonstige Vermögen“ dahingehend richtigzustellen, daß korrekterweise hierunter „jegliches deutsche Vermögen“ zu verstehen ist; mit anderen Worten, alles was sich überhaupt nur im Eigentum des Deutschen Volkes befand oder auch in Zukunft befindet.
Wird darüber hinaus noch die zeitliche Bezugnahme in dieser Formulierung, das „worden sind“, so betrachtet, daß hier immer von dem Zeitpunkt ausgegangen wird, an dem jemand einen rechtlichen Einspruch dagegen geltend machen würde, so fallen alle bis zum heutigen Tage stattgefundenen Zugriffe auf deutsches Vermögen in diesen für alles Deutsche rechtsfreien Raum.
Um es hier auf den Punkt zu bringen: die FAZ schreibt in ihrem Artikel vom 10. Mai 2005, daß jeder bis heute stattgefundene und auch künftig stattfindene Abgriff deutschen Vermögens zum „Zwecke der Reparation und Restitution“ anerkanntes und wirksames Recht der Siegermächte ist.
Die Konsequenz einer solchen „rechtlichen Definition“ besagt nun nichts geringeres, als die Widerlegung jeglichen deutschen Anspruchs auf Eigentum überhaupt.!
Nun ist damit aber längst noch nicht der gesamte Umfang dieser Machenschaften dargelegt. Der dürfte vielleicht dann deutlich werden, wenn wir es einmal von der anderen Seite betrachten und an dieser Stelle die berechtigte Frage stellen, nämlich: Auf was hat ein Deutscher denn überhaupt noch einen Rechtsanspruch?
Da es die Geisteskünstler der Demokratien längst geschafft haben, Alles und Jedes als Bestandteil des Eigentums-Materialismus zu deklarieren, Deutsche aber keinen Rechtsanspruch auf materielles Eigentum haben, bedeutet das doch nichts anderes, als daß Deutsche nicht nur keinen Rechtsanspruch auf Eigentum haben, sondern das sie überhaupt keinerlei Rechte haben!
Jeder Deutsche ist danach nicht nur de fakto eigentumslos, sondern somit auch vollständig rechtlos.
Dort, wo nun so mancher Bürger hier im Land und vielleicht auch Sie als Leser dieser Zeilen nun meint, daß der von ihm erlebte Zustand aber doch etwas völlig anderes zeige, daß er doch noch in „seinem“ Haus wohne und auch noch mit „seinem“ Auto fahre, so liegt die Ursache für diesen glücklichen Zustand einzig darin, daß sich noch niemand auf der Seite der Nicht-Deutschen gefunden hat, der einen Reparations- oder Restitutionsanspruch darauf erhoben hat.
Bleibt an dieser Stelle vielleicht noch eine Frage zur Souveränität der „BRD“ oder zu deren demokratisch gewählten Politikern!? Möchte jemand wissen, woher die Drehbücher stammen, denen die „BRD“-Politschauspieler ihre korrupten Texte entnehmen, oder ob wir selbst als Komparsen in einem Drama oder Lustspiel mitspielen?, so setzt das die Fähigkeit voraus, auch über den „Tellerrand“ schauen zu können.
Nur wer die Wahrheit erkennt ist in der Lage das gesamte Ausmaß der korrupten Politik der letzten 25 Jahre zu erkennen.
Wenn dem nicht so sein sollte, gehören Sie meiner Meinung nach zu den Menschen, die die Realität frühestens dann als solche erfassen, wenn Sie existentiell final aus ihr ausgeschlossen werden.
Liebe Grüße…
Zitat:
Es gibt kein Verbrechen, keinen Kniff, keinen Trick, keinen Schwindel, kein Laster, das nicht von Geheimhaltung lebt. Bringt diese Heimlichkeiten ans Tageslicht, beschreibt sie, macht sie vor aller Augen lächerlich, und früher oder später wird die öffentliche Meinung sie hinwegfegen. Bekanntmachung allein genügt vielleicht nicht; aber es ist das einzige Mittel, ohne das alle anderen versagen.
Die BRD ist kein Staat und für Bürger des Staates Deutschland/Deutsches Reich (RuStAG von 1913) nicht zuständig. Bürger die sich auch in Zukunft weiterhin mit BRD-Dokumenten gegenüber BRD-Behörden und BRD-Dienstausweisträgern ausweisen, begehen Hochverrat am deutschen Volk und unterwerfen sich freiwillig der BRD-Staatenlosigkeit „Deutsch“. Staatenlose werden in der BRD als juristische Personen (Sache) völlig Rechtlos gehalten und vor BRD-Sondergerichten (vgl. GVG § 15 – Gerichte sind Staatsgerichte – seit 1950 aufgehoben) nach HANDELSRECHT abgeurteilt.
Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Recht und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind in der Fassung des Protokolls Nr. 11 – Straßburg, 16. IX. 1963
Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden
„Niemand darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen“.