JOH-Vorstand

WAG-Justiz-Opfer-Hilfe NRW/Deutschland - Wenn es mehr sein soll, als ein Versuch auf fundierte juristische Hilfe.

Neuer Vorstand 2017!

Mit Datum 13.11.2017 wurde ein neuer Vorstand der Gerichtsbestätigten Menschenrechtsorganisation WAG-Justiz-Opfer-Hilfe NRW/Deutschland gewählt. Der alte Vorstand wurde entlastet und fast kmplt. ausgetauscht.

Aus Gründen des Datenschutzes und um den neuen Vorstand der Gerichtsbestätigten Menschenrechtsorganisation WAG-Justiz-Opfer-Hilfe NRW/Deutschland vor neuen / weitere Übergriffe (vgl. Folter / Kriminalisierungen / Plünderungen / Verunglimpfungen u. a.) der Kriminellen als Bedienstete / Personal (vgl. Dienstausweis / Personalausweis) der Bundesrepublik Deutschland zu schützen, werden die Namen der lebenden und beseelten Menschen als Staatsangehörige durch Abstammung und Geburt des am 13.11.2017 neu gewählten Vorstandes, hier nicht mehr veröffentlicht.

Mit volkssouveränen Grüßen

Mensch max, Mann aus der Familie lohmann

 

Postanschrift / EU-Zentralbüro:
Menschenrechtsorganisation
WAG-Justiz-Opfer-Hilfe NRW/Deutschland
z. Hd. Missionschef max lohmann
c/o Botschafter udo büchner
Simsjölandet Motorp 6
919 91 Asele
Sverige

Adresse-SWEDEN

 

 

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Mit Recht in die Zukunft

Bei allen Angehörigen der WAG-Justiz-Opfer-Hilfe Deutschland handelt es sich um lebende und beseelte Menschen und Staatsangehörige durch Abstammung und Geburt mit der verbindlichern Staatsangehörigkeit nach RuStAG vor 1913 und Germanitien.

Nicht-BRD(-OMF)-Angehöriger/Personal und als Interim-Staatsbeamter (vgl. Botschafter/Diplomat) im Auftrag des Staates Deutschland, Deutsches Reich, Germanitien tätig (vgl. §§ 18 – 20 GVG) um u. a. auch einen Friedensvertrag für das deutsche Volk, die Anpassung der bis heute gültigen deutschen Verfassung und eine Wiedervereinigung des Staates Deutschland, Deutsches Reich in den Grenzen von min. dem 31.12.1937 zu erreichen.

Somit besteht Exterritorialität nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens über diplomatische/konsularische Beziehungen vom 24.04.1963 (Bundesgesetzblatt 1969 II S. 1585 ff) (siehe WüD, WüK).

Der Vorstand der Menschenrechtsorganisation WAG-Justiz-Opfer-Hilfe NRW/Deutschland  und die indigene Volksgruppe Germaniten als Teil des Deutschen Volkes fordert auch weiterhin alle Ämter, Behörden, Dienststellen, Gerichte und Verwaltungen in der Bundesrepublik Deutschland auf, sich an Gesetz und Recht zu halten und auch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zu achten und zu beachten.

Jeder Bedienstete/Personal (vgl. Dienstausweis/Personalausweis) der Ämter, Behörden, Dienststellen, Gerichte und Verwaltungen in der Bundesrepublik Deutschland hat seine dienstlichen Handlungen gegenüber Staatsangehörigen durch Abstammung und Geburt und Angehöriger der indigenen Volksgruppe Germaniten zu überprüfen und dann ggf. auch zu Remonstrieren. Ansonsten besteht die Gefahr für die Bediensteten/Personal (vgl. Dienstausweis/Personalausweis) der Ämter, Behörden, Dienststellen, Gerichte und Verwaltungen in der Bundesrepublik Deutschland,  sich mit jeder weiteren Handlung zum Nachteil lebender und beseelter Menschen der indigenen Volksgruppe Germaniten, selbst schwerster Straftaten schuldig zu machen.

Alle Straftaten zum Nachteil lebender und beseelten Menschen als Angehörige der indigenen Volksgruppe Germaniten, werden mittels Verträge über Schadenersatz und Beratungshonorar gegenüber den Rechtbrechern aus der Vergangenheit und auch in Zukunf mit Verweis auf den § 5 VStGB /analog abgerechnet und später dann auch auf unseren Internetseiten veröffentlicht (vgl. Art. 20 (4) GG).

Redaktionsleitung

Botschaft Germanitien

Spendenkonto der Freikirche WAG-Aktive Christen  in Deutschland

http://www.joh-nrw.net/pdf/Konto-2014.pdf

Von Menschen für Menschen



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