Menschenrechtsorganisation
WAG-Justiz-Ofer-Hilfe NRW/Deutschland / VG Germaniten
Bei allen Angehörigen der WAG-JOH / VG Germaniten handelt es sich um lebende und beseelte Menschen mit Natur- und Völkerrechten (vgl. Palandt BGB § 1) mit der Staatsangehörigkeit Preußen / Deutsches Reich und unmittelbarer Reichszugehörigkeit nach RuStAG vor 1913 durch Abstammung und Geburt.
Nicht BRD(-OMF)-Angehöriger/Personal und als Interim-Staatsbeamter (Botschafter) und Menschenrechtler im Auftrag des Staates Deutschland/Deutsches Reich/Germanitien tätig (vgl. §§ 18 – 20 GVG) um u. a. auch einen Friedensvertrag für das deutsche Volk, die Anpassung der bis heute gültigen deutschen Verfassung von 1871 und eine Wiedervereinigung des Staates Deutschland (Deutsches Reich) in den Grenzen von min. dem 31.12.1937 zu erreichen.
Somit besteht Exterritorialität nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens über diplomatische/konsularische Beziehungen vom 24.04.1963 (Bundesgesetzblatt 1969 II S. 1585 ff) (siehe WüD, WüK).
Darüber hinaus wird die sofortige Umsetzung des GG Art. 20 a (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen) gefordert, damit auch für die nächsten deutschen Generationen ein Leben (dann hoffentlich als freie Menschen) noch gewährleistet werden kann.
Menschenrechtsorganisation, WAG-Justiz-Opfer-Hilfe NRW/Deutschland
Vorstand der Justiz-Opfer-Hilfe NRW/Deutschland
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31737 Rinteln
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