Offener Brief an die Bürgermeister !

Offener Brief an die Bürgermeister der Stadt Löhne, Bad Oeynhausen und Vlotho.

Quelle:
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Zur Situation in Deutschland bzgl. der Zuwanderung einige persönliche Gedanken vom Autor als Angehöriger des JOH-Gremium:

Wir von der Menschenrechtsorganisation WAG-Justiz-Opfer-Hilfe NRW/Deutschland sind der Meinung, dass es nun auch für jeden Mitstreiter des „Bündnis für Vielfalt“ an der Zeit wäre, echte Zivilcourage zu zeigen und nun einen oder mehrere Farbige in seiner eigenen Familie aufzunehmen/unterzubringen. Ausschließlich an den eigenen Taten sollte man sich messen lassen bevor man mit dem Finger auf andere Menschen zeigt und diese oder jene Anschuldigungen/Behauptungen ausspricht, bzw. verlauten läßt, ohne überhaupt auch nur einen einzigen glaubwürdigen Beweis seiner persönlichen Meinung, die als direkte Anschuldigungen zum Nachteil anderer Menschen verbreitet werden, liefern zu können.

Wer Verständnis für „Vielfalt“ in Deutschland von anderen deutschen Menschen einfordert, der muß/sollte Vorbild sein und diese eingeforderte „Vielfalt“ in der eigenen Familie dann auch vorleben.

Anzumerken bleibt an dieser Stelle auch noch, dass wir von der WAG-Justiz-Opfer-Hilfe NRW/Deutschland auch überhaupt nichts gegen eine „Vielfalt in Deutschland“ haben. Wir sind aber schon der Meinung, dass die Zuwanderer die hier zu uns nach Deutschland kommen, ihren Aufenthalt hier im Staat Deutschland selbst finanzieren müßten/sollten.

Jedenfalls kann es nicht sein, dass DEUTSCHLAND zum Schlaraffenland der ganzen Welt erklärt/verurteilt wird und wir DEUTSCHEN das mit unserem „privaten Vermögen“ finanzieren sollen.!!!

1.) Angriffskriege sind verfassungswidrig – von deutschem Boden darf kein Krieg ausgehen!

Wir vom Vorstand der Menschenrechtsorganisation WAG-Justiz-Opfer-Hilfe NRW/Deutschland, Lübbecker Str. 35-39, 32584 Löhne fordern alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die Nutzung von Militärbasen auf deutschem Territorium und die Einbeziehung des Luftraums über Deutschland (Germany) zur Vorbereitung und Führung von völkerrechts- und grundgesetzwidrigen Angriffskriegen sofort durch einen Beschluss zu verbieten, wie es u. a. der Artikel 26 des Grundgesetzes für die BRD im Staat Deutschland (Germany) zwingend vorschreibt.

2.) Die Anwendung von NAZI-Gesetzen ist seit dem 20.09.1945 verboten.

Darüber hinaus verweist die Menschenrechtsorganisation WAGJustiz-Opfer-Hilfe auf die Offenkundigkeit, dass es sich bei den  sog. Befreiungsgesetzen um die SHAEF Gesetzgebung, die SMAD-Befehle, Proklamationen und Kontrollratsgesetze sowie die in Gesetzesstand erhobenen Entscheidungen der Besatzungsmächte handelt. Hingewiesen wird hier insbesondere auf die „Tillessen“ Entscheidung des Tribunal Général de la Zone Francaise d’Occupation in Rastatt vom 06.01.1947. Auch hiernach ist die Anwendung nationalsozialistischen Rechts aus der Zeit von 1933 bis 1945, aber auch solcher Gesetze aus der Vorzeit von 1933, verboten, an denen die Nationalsozialisten seit ihrem Einzug in den Reichstag maßgeblich mit beteiligt gewesen sind.

Somit ist Offenkundig, dass die Anwendung nationalsozialistischer Gesetze innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entsprechend der Befreiungsgesetze verboten ist (vgl. GG Art. 139/analog) und die Anwendung solcher NAZI-Gesetze durch BRD-Ämter /Behörden/Dienststellen/Gerichte/Verwaltungen den z. B. Straftatbestand der „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ (vgl. §§ 86, 86a StGB/analog) erfüllt.

Wir von der Menschenrechtsorganisation WAG-Justiz-Opfer-Hilfe NRW/Deutschland Lübbecker Str. 35-39, 32584 Löhne werden auch in Zukunft auf die Einhaltung von Gesetz und Recht durch die Angestellten/Bediensteten/Personal (vgl. Dienstausweis /Personalausweis) der BRD-Ämter/Behörden/Dienststellen/Gerichte/Verwaltungen bestehen.

Bei einem erkennbaren Verstoß gegen Gesetz und Recht durch Angestellte/Bedienstete/Personal (vgl. Dienstausweis/Personalausweis) der BRD-Ämter/Behörden/Dienststellen/Gerichte/Verwaltungen, werden wir von der Menschenrechtsorganisation WAG-Justiz-Opfer-Hilfe in 32584 Löhne auch in Zukunft entsprechend der gesetzlichen Vorschrift (vgl. § 138 StGB/analog) reagieren und z. B. auch Strafanzeigen, Regressforderungen  und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen diese BRD-Kriminellen stellen.

Sowohl der Anwaltszwang vor BRD-Gerichten, oder z. B. das Einkommensteuergesetz, das Gewerbesteuergesetz, oder die Justizbeitreibungsordnung der Bundesrepublik im Staat DEUTSCHLAND (Germany) sind NAZI-Gesetze, die seit dem 20.09.1945 verboten sind (vgl. GG Art. 139 i. V. mit §§ 86, 86a StGB/analog) und dennoch auch weiterhin Anwendung durch BRD-Kriminelle der BRD-Ämter/Behörden/Dienststellen/Gerichte/Verwaltungen finden.

Aktuelle NAZI-Gesetze die bis heute in der Bundesrepublik Anwendung finden.
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WER SIND DENN HIER NUN DIE KRIMINELLEN / NAZIS???   –   Geh Denken!!!


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