Die Menschenrechte sind nicht systemabhängig, gelten überall und sind absolut bindend und nicht verhandelbar. Das Bundesverfassungsgericht hält sich nicht an die Menschen- und Völkerrechte (vgl. GG Art. 25 / analoge).
Ablehnung / unwiderrufliche Zurückweisung incl. Rechtsmittelbelehrung als NIEDERSCHRIFT und schriftlich zu Protokoll !
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Widerstandspflicht gemäß GG Art. 20 (4) / analoge !
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Fortsetzung folgt !