Aufruf zum Widerstand

Die Menschenrechtsorganisation WAG-Justiz-Opfer-Hilfe Deutschland fordert alle deutschen Staatsangehörigen (vgl. RuStAG 1913) auf, das verbriefte Grundrecht auf Widerstand (vgl. GG Art. 20 (4)/analog) anzuwenden.

Bei dem Grundrecht (vgl. GG Art. 20 (4)/analog) auf Widerstand handelt es sich um ein Recht, dass zur Pflicht für jedermann wird, wenn dieses Grundrecht zur Anwendung kommen muß. Darüber hinaus besteht nach § 32 StGB/analog direkte Notwehrpflicht um Schaden von sich selbst oder einem anderen abzuwenden.

Des Weiteren besteht nach § 138 StGB/analog unmittelbare Anzeigepflicht für jedermann bei einem erkennbaren Verstoß gegen Gesetz und Recht.

Amtsanmaßung oder Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen stellt nach §§ 132, 132a StGB/analog z. B. eine solche Straftat dar. Außerdem werden bis dato in der Bundesrepublik Deutschland NAZI-Gesetze zur Anwendung gebracht, die nach Offenkundigkeit u. a. auch gegen den GG Art. 139/analog verstoßen.

Strafbar macht sich z. B. auch, wer in Zukunft noch den Personalausweis/Reisepass der Bundesrepublik Deutschland benutzt. Bekanntlich handelt es sich bei der Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ um eine NAZI-Staatsangehörigkeit von 1934.

Die Bundesrepublik Deutschland ist der Rechtsnachfolger des Dritten Reichs und alle Steuern die von deutschen Staatsangehörigen (vgl. RuStAG 1913) abgepresst werden, werden im Namen von Adolf Hitler exekutiert, denn auch bei dem Einkommen- und Gewerbesteuergesetz handelt es sich um ein verbotenes NAZI-Gesetz.

Verweigern Sie bitte in Zukunft jede Art von Geldforderungen an die BRD mit Verweis auf das verbriefte Grundrecht auf Widerstand und Verknüpfen Sie diese Verweigerung von Zahlungen jeder Art und Weise mit einer bestehenden Rechtsunsicherheit, bzg. der Rechtsgrundlage und der Zuständigkeit der BRD-Ämter/Behörden/Verwaltungen.

Nicht Sie müssen beweisen, dass es den Staat Bundesrepublik nicht gibt und somit deren Bedienstete/Personal (vgl. Dienstausweis/Personalausweis) für Sie als deutschen Staatsangehörigen (vgl. RuStAG 1913) nicht zuständig sind, sondern die Kriminellen selbst müssen Ihnen gegenüber ihre Zuständigkeit nachweisen.

Die sind für Sie nur dann zuständig, solange Sie den Personalausweis/Reisepass und den „Führer„schein der Bundesrepublik Deutschland noch als Ausweisdokument verwenden. Aus diesem Grund sollen Sie ja auch immer sofort den Personalausweis und ggf. auch den „Führer„schein vorzeigen.

Und wenn Sie noch einmal eine Rechnung von ihrem Steuerberater bekommen, dann stellen Sie sogleich einen Strafantrag gegen diesen Kriminellen. Ich habe mit meinem Steuerberater überhaupt keine Probleme mehr, nach dem ich ihn persönlich bei sich Zuhause aufgesucht und mit ihm zusammen eine Tasse Tee getrunken habe. ((:-))

Übrigens, die Aufforderung eine Steuererklärung zu machen, erfüllt den Straftatbestand der Anstiftung zu einer Straftat.

Wer Hilfe benötigt und weitere Fragen zu diesem Thema hat, der sollte sich bitte direkt mit dem Vorstand der WAG-JOH in Verbindung setzen.

Demnächst dann mehr zu diesem Thema. Bitte diesen Aufruf zum Widerstand aber schon mal vorab in allen sozialen Netzwerken verbreiten. Immer daran denken, gegen einzelne Verweigerer von Zahlungen kann das BRD-System mit Gewalt und Willkür tätig werden. Folgen diesem Aufruf aber sehr viele Menschen, dann ist das BRD-System in Kürze völlig handlungsunfähig.

LG
Mensch andreas, Mann aus der Familie möllmann

PS.
Fast vergessen… das Grundrecht auf Widerstand kann nicht unter Strafe gestellt werden, wenn der Widerstand z. B. mit einer Rechtsunsicherheit begründet wird.

Also keine Angst vor der eigenen Zivilcourage !!!

 

Informationen gibt es hier:
05731 / 49 89 178 
Mensch rainer, Mann aus der Familie deppen
Mensch ingo, Mann aus der Familie hansmeier

 

Fortsetzung folgt in Kürze. !!!


Comments are closed.