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  • Hausdurchsuchungen beim Amt für Menschenrechte 28.08.2014

    Bericht vom 28.08.2014

    Hausdurchsuchungen beim Amt für Menschenrechte und dem Gerichthof der Menschen, der
    völkerrechtlich und verfassungskonform eingerichtet wurde.
    In Freiburg, Karlsruhe, Rastatt, Huttenheim, Mannheim, Stade und in weiteren Städten führte die
    private Firma Polizei heute um 06:30 Uhr zeitgleich in öffentlichen Büros sowie in
    Privatwohnungen durch. Die Begründung der Durchsuchungen lauten auf Verdacht der versuchten
    Nötigung, Amtsanmaßung, Titelmissbrauch und ähnliches. Alle Beschlüsse sind nicht
    unterschrieben, wie schon bei etlichen anderen Gruppierungen in Deutschland. Es wurden
    erkennungsdienstliche Untersuchungen vorgenommen. Auf Kinder wurde keine Rücksicht
    genommen. Die Polizei entwendete Laptops, Handys, Stempel, Urkunden; sogar die
    Gemeindekassen wurden einfach mitgenommen. Eine Quittung gab es dafür nicht.
    Der Bundestag lehnte die damalige Petition, dass Menschenrechtverletzungen im Strafgesetzbuch
    aufgenommen werden sollen, schriftlich ab. Das bestätigt und beweist mal wieder, dass in der BRD
    keine Menschenrechte geduldet werden. Es handelt sich bei dieser Gruppierung um
    Menschenrechtler, die das Deutsche Volk in Angelegenheiten von Verletzung von Menschenrechten
    vertreten, insbesondere bei Gerichtsverfahren.
    Einige dieser Menschenrechtler sind durch Urkunden und Apostillen von der BRD anerkannt, die
    Apostille sogar in 91 weiteren Ländern. Die Russische Föderation ist im Besitz dieser Urkunden, sie
    wurden von Menschenrechtvertretern aufgesucht, um sie davon in Kenntnis zu setzen.
    Wer dafür verantwortlich ist, ist noch zu klären. Doch eines ist sicher: Der seit gestern neu im Amt
    stehende Polizeipräsident Günther Freisleben, der die private Firma Polizei in Karlsruhe leitet,
    sowie die Landräte der betroffenen Städte werden sich wohl öffentlich rechtfertigen müssen.
    Das Grundgesetz wurde durch die illegalen und willkürlichen Handlungen vorsätzlich untergraben
    und somit wäre das gemäß Gesetz Verfassungshochverrat, das auch für Unternehmen Gültigkeit hat,
    wie es im StGB an der Spitze steht.
    Hier zeigt sich wieder einmal, dass nicht nur in anderen Ländern, sondern auch in Deutschland
    keine Menschenrechte geduldet werden.
    Mit Sicherheit werden die betroffenen Menschen gegen die Verantwortlichen vorgehen. Es werden
    derzeit Massenklagen vorbereitet, um dieses willkürliche Verhalten in der Öffentlichkeit bekannt zu
    geben.
    Den Verantwortlichen (Firma Polizei, Staatsanwälte und Richter) ist noch nicht bewusst, welche
    dramatischen Folgen diese illegalen Vorgehen für sie haben werden. Nach dem Motto: „Denn sie
    wissen nicht was sie tun“.
    Es ist davon auszugehen, dass alle Verantwortlichen bald mit all ihren Daten auf der Internetseite
    des Gerichthof der Menschen unter A-Z International öffentlich zu sehen sind.
    Der Gerichthof der Menschen ist völkerrechtlich gegründet worden, gelistet in der
    Nationalbibliothek Leipzig, Frankfurt und in Washington mit der Signatur: 2013 B 38170
    (http://d-nb.info/104526282X).
    Weitere Infos in den nächsten Tagen.Gruß steven von Karlsruhe/Kommissar für Menschenrechte
    steven.stoeffler@menschenrecht-amt.de
    Skype: steven von Karlsruhe

    und hier ein Video, Text dazu:

    Bericht vom 28.08.2014
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  • Stellungsname Ralf Wachsmuth vom 26.08.2014

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    Meine Stellungnahme zu den Vorwürfen der Nötigung und der Sachbeschädigung.

    In diesem Brief (siehe unten) kann man nachlesen, warum ich eine Anzeige wegen Nötigung erhalten habe.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    hiermit lege ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Verhalten des bei Ihnen tätigen Polizisten Herrn Holtmann und drei weitere mir unbekannte Polizisten ein und bitte um ausführliche schriftliche Stellungnahme.
    Der Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
    Am 13.12.2013 um 10.00 Uhr betraten 4 in Polizeiuniform gekleidete Personen meine Firma an an der Lübbecker Str. 35 – 39 in 32584 Löhne, die ich höflich begrüßt habe. Das Auftreten der Polizisten war sofort sehr agressiv und völlig unangemessen.
    Diese teilten mir dann mit, das sie zwei gegen mich ausgestellte Haftbefehle hätten und mich verhaften würden, wenn ich nicht die Summe von 175,- Euro bezahlen würde.
    Darauf hin hatte ich die Polizisten mehrfach gebeten, mir Ihre Dienstausweise vorzuzeigen.
    Dieser Bitte kamen die Polizisten nicht nach mit der Äußerung, das sie dies nicht bräuchten und nur nach mehrfacher Frage nach den Namen teilte mir nur Herr Holdmann dann seinen Namen mit.
    Nach dem Polizeiaufgabengesetz in NRW § 6/Ausweispflicht sind Polizisten verpflichtet, Ihren Dienstausweis vorzulegen, wenn die Maßnahme dadurch nicht beeinträgtigt wird und Zivil gekleidete Beamte müssen dies sogar ohne Aufforderung machen.

    § 6 Ausweispflicht des Polizeibeamten

    Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen, bei Dienstausübung in Zivilkleidung
    grundsätzlich unaufgefordert, hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck
    der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird. Das Nähere wird durch Dienstvorschrift geregelt.

    Die Maßnahme wurde dadurch ohne Zweifel nicht beeinträgtigt.
    Die anderen 3 Polizisten haben es mit einem süffisanten Lächeln ebenfalls abgelehnt, ihre Dienstausweise vorzuzeigen oder ihre Namen preiszugeben.
    Dann betrat Axel Thiesmeier meine Firma und bat ebenfalls darum, das die Polizisten Ihren Dienstausweis vorzeigen.
    Auch dieser Bitte wurde nicht entsprochen und Herr Thiesmeier wurde mit den Worten begrüßt, wer er denn sei und er hätte das Gebäude zu verlassen.
    Ich teilte den Polizisten dann mit, das Herr Thiesmeier mein Rechtsbeistand ist. Daraufhin durfte er bleiben.
    Ich habe dann unter Zwang die 175,- Euro bezahlt, aber Herr Holdmann hat dies nicht ordnungsgemäß quittiert, was ich aber erst später bemerkte.
    Daraufhin kam es noch zu einer hitzigen Diskussion zwischen Herr Thiesmeier und Herr Holtmann, die anderen drei Polizisten hatten das Gebäude schon verlassen.
    Herr Holtmann hat das Gebäude dann auch verlassen.
    Ich bin dann noch nach draussen gegangen, um mir die Kennzeichen der zwei Fahrzeuge aufzuschreiben, da die Poilzisten sich nicht ausweisen wollten. Die Kennzeichen der Fahrzeuge sind NRW 5-6194 und NRW 5-6612.
    Dann habe ich mir den Haftbefehl genau angesehen und festgestellt, das wie schon vorher beschrieben, der Haftbefehl nicht ordnungsgemäß quittiert war. Ich habe dann bei der Wache in Löhne angerufen, und mitgeteilt, das ich mit der Quittung nicht zufrieden bin, da der Betrag nicht genau beschrieben war und “ Betrag erhalten“ fehlte. Wollte Herr Holdmann das Geld vielleicht unterschlagen?
    Ca. eine Stunde später kam Herr Holdmann zu mir und hat mir eine Ordnungsgemäße Quittung ausgestellt.
    Ich hatte Herr Holtmann dabei darauf hingewiesen, das ich wegen der Weigerung, mir seinen Dienstausweise zu vorzulegen, ich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Anzeige gegen ihn und die anderen drei Polizisten erheben werde. Darauf äußerte Herr Holdmann, das er dann noch eine Anzeige wegen Nötigung gegen mich machen würde.
    Ich bitte Sie, das geschilderte Verhalten Ihres Mitarbeiters dienstaufsichtsrechtlich zu bewerten und mir eine Stellungnahme zukommen zu lassen.
    Mit freundlichen Grüssen

    wachsmuth ralf

    Meine Stellungnahme zu dem Vorwurf der Sachbeschädigung
    Am 29.11.2013 hatte ich tatsächlich eine Meinungsverschiedenheit mit einem Kunden.
    Ich habe den Kunden dann gebeten, die Geschäftsräume der WAG-JOH Maschinenvermietung zu verlassen.
    Daraufhin hat der Kunde einen Koffer mit einem Kernbohrgerät darin, der Koffer war noch geöffnet,
    von dem Tresen gestossen und der ist dann auf den Boden geknallt und das Kernbohrgerät ist aus dem Koffer gefallen.
    Dann rannte der Kunde aus den Geschäftsräumen und beim verlassen des Raumes ist er
    gestolpert und auf den Boden gefallen. Vielleicht hat er dabei sein eigenes Auto beschädigt
    oder der angebliche Schaden war vielleicht vorher schon da.
    Ich habe dann gesehen, wie der Kunde an den Kofferraum von seinem Fahrzeug ging und dann
    einen Zimmermannshammer aus dem Kofferraum nahm.
    Dann wollte der Kunde mit dem Zimmermannshammer in der Hand den Raum wieder betreten.
    Ich habe die Tür von innen zugehalten.
    Nach einiger Zeit legte der Kunde den Hammer wieder weg und fing an zu telefonieren.
    Kurz darauf fuhr die Polizei auf den Hof und ca. 10 Minuten hat der Kunde dann mit der Polizei gesprochen
    Dann betraten 2 Polizisten den Raum und fragten mich nach dem Hergang der Vorkommnisse,
    die ich den Polizisten dann geschildert habe.
    Und auf diese Vorkommnisse wurde ich wegen Sachbeschädigung von dem Kunden angezeigt.
    Wenn die Polizisten für mich zuständig wären, hätte ich jetzt eine Anzeige ebenfalls wegen
    Sachbeschädigung und sogar wegen Mordversuchs machen können.
    Den Angriff mit einem Zimmermannshammer werte ich als Mordversuch.
    Da die Polizei aber nicht für mich zuständig ist, habe ich keine Anzeige erstattet.
    Durch diese Anzeige wurde ich vom Opfer zum Täter gemacht, wie es in diesem korrupten
    System täglich vorkommt.
    Ich bin politisch aktiv und weiß, das die BRD kein Staat ist, sondern nur eine Firma. Googelt mal „HRB 51411“.
    Deshalb läßt dieses korrupte System keine Möglichkeit aus, um mir Schaden in jeder Form zuzufügen.
    Die Zeitung „Neue Westfälische“ gehört der SPD und ist auf keinen Fall unabhängig oder überparteilich
    und schreibt genau das, was von dem System gefordert wird.

    Briefe:
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    Stellungnahme Heinz Wilhelm Doberenz
    Die Firma Amtsgericht Bad Oeynhausen wurde wegen ihrer Nichtzuständigkeit abgelehnt. Darüber hinaus wurde auch die Bedienstete (vgl. Dienstausweis) Thormann als nicht gesetzlicher, bzw. nicht gesetzmäßiger Richter, sowie wegen mehrfacher Verletzung des rechtlichen Gehörs, wegen Verfassungsbruch, Landes- und Hochverrat und. u. a. auch wegen offenkundiger Volksverhetzung kraft Gesetz abgelehnt. Außerdem wurde schon in dem vorprozessualen Schriftverkehr Antrag auf Revision gestellt, zumal im Vorfeld damit zu rechnen war, dass die Kriminellen am AG Bad Oeynhausen trotz der „SchachMatt“ Situation einfach weitermachen würden und somit erneut das rechtliche Gehör der zu Unrecht Angeklagten verletzen würden. Die Schreiben dazu werden dann vielleicht in Kürze aud der Internetseite der WAG-JOH veröffentlicht.!???

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  • Das Deutsche Reich im Völkerrecht

    Im Rahmen des geltenden Völkerrechtes gibt es weder ein Deutschland, noch eine Bundesrepublik Deutschland, sondern ausschließlich das Deutsche Reich. Dies mag für Sie zunächst verwunderlich erscheinen, aber das ist überall so zu finden.
    Bereits die Siegermächte des WK II haben in dem Gesetz Nr. 76, Militärregierung – Deutschland, Kontroll-Gebiet des Obersten Befehlshabers, im Rahmen der Zensurbestimmungen für die Zivilbevölkerung in Deutschland unter der Herrschaft der Militärregierung, unter Begriffsbestimmungen ganz klar ausgedrückt was sie unter Deutschland verstanden haben.

    Zitat:

    2. In diesen Bestimmungen versteht man unter:
    (a) …….
    (b) „Deutschland“ das Gebiet des Deutschen Reiches wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.

    Zitat Ende.
    Dieses Gesetz wurde im Januar 1945 erlassen….

    Mehr Informationen:
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  • Personalausweise sind generell ungültig

    Thomas von Wedenland: die Personalausweise sind generell ungültig – Da die Angaben auf dem Perso nach §5 Abs. 2 falsch sind, sind wir nach Personalausweisgesetz verpflichtet den Ausweis sofort abzugeben…

    Schutzbrief/Staatsangehörigkeitsausweis
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    Auszug:.. Da die Angaben auf dem Perso nach §5 Abs. 2  falsch sind, sind wir nach Personalausweisgesetz verpflichtet den Ausweis sofort abzugeben.

    PAuswG § 27 Pflichten des Ausweisinhabers
    (1) Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, der Personalausweisbehörde unverzüglich
    1. den Ausweis vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist

    Fazit: Sei hier nicht zu zaghaft direkt im Einwohnermeldewesen nach der Richtigkeit des Personalausweises nachzufragen. Frage wo du den Staat namens Deutsch finden kannst, und wie der Staat heißt in dem wir leben :-).

    Personalausweis

    Die Personalausweise sind generell ungültig und der Ausweisträger ist juristisch eigentlich staatenlos. Auf dieser Seite hier wird dies anschaulich bewiesen. Zuerst schauen wir uns mal das Personalausweisgesetz (PAuswG) genauer an welches als Regelwerk angewendet wird ohne dafür allerdings eine wirkliche Rechtsgrundlage zu haben, da am 28.01.2011 die Staatsverfassung des Staatenbundes der Königereiche Wedenland in Kraft getreten ist in welches das gesamte Deutsche Reich eingeflossen ist.

    Personalausweisgesetz ( eigentlich Spiel – Regelwerk der Firma BRD )
    Dort steht im Paragraf 5 folgendes:

    PAuswG § 5 Ausweismuster; gespeicherte Daten
    (1) Ausweise sind nach einheitlichen Mustern auszustellen.
    (2) Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung,dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz 2 genannten Daten ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber:
    1. Familienname und Geburtsname,
    2. Vornamen,
    3. Doktorgrad,
    4. Tag und Ort der Geburt,
    5. Lichtbild,
    6. Unterschrift,
    7. Größe,
    8. Farbe der Augen,
    9. Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe „keine Hauptwohnung in
    Deutschland“,
    10. Staatsangehörigkeit,
    11. Seriennummer und
    12. Ordensname, Künstlername.

    Beachte aber nur den Punkt 1 „Familienname und Geburtsname“ und 10 „Staatsangehörigkeit“, diese sind beide sehr bedenklich.
    Personalausweis
    Statt Familienname steht Name auf dem Ausweis, das ist ein Formfehler. Die Bedeutung des Namens ist aus dem römischen Recht „capitis diminutio“ oder auch…….

    Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG) der BRD
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    in PDF Format
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    mehr Informationen:
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  • GoMoPa-der Finanznachrichtendienst (www.gomopa.net)-Pressemeldung

    Schuldtitel von Finanzämtern und Jobcentern unrecht?

    Finanzämter und Jobcenter treiben uferlos Steuerschulden oder Rückforderungen ein, ohne den üblichen Weg eines Gläubigers zu beschreiten.

    Sie machen sich nicht erst die Mühe und beantragen bei Gericht einen Mahnbescheid und nötigenfalls einen Vollstreckungsbescheid. Sie erstreiten auch keinen Schuldtitel. Und warten auch nicht, bis der Gerichtsvollzieher die Schulden eintreibt.

    Finanzämter und Jobcenter unterlaufen einfach das Richterprivileg und spielen selbst Richter in eigener Sache. Ihre Rückforderung ist kein Mahnschreiben, sondern gleich ein vollstreckbarer Schuldtitel, der ohne ein Verfahren sofort für 30 Jahre gilt.

    Der Trick, warum Finanzämter oder Jobcenter sich dieses Sonderrecht herausnehmen, besteht darin, dass sie die Schuld als „öffentliche Geldforderung“ titulieren.

    Dazu geben sich Finanzämter oder Jobcenter als öffentlich-rechtliche Körperschaften oder einfach als staatliche Behörden aus.

    „Aber das sind sie nicht“, sagt der Fachanwalt für Zwangsvollstreckungen und Steuerstrafsachen Lutz Schaefer (68) aus Riegenroth in Rheinland-Pfalz dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net: Und bringt auch gleich den Beweis.
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    In Wirtschafsdatenbanken stehen Finanzämter oder wie hier das Jobcenter Koblenz als Firmen „Jeder kann das selbst überprüfen. Gehen Sie mal auf die Seite UPIK.de der Wirtschaftsauskunftei Bisnode D&B Deutschland GmbH aus Darmstadt und geben dort Ihr Finanzamt oder Jobcenter ein“, fordert Anwalt Schaefer GoMoPa.net auf. „Was erscheint dann?“

    GoMoPa.net folgt der Anweisung und gibt mal das Jobcenter Koblenz in Rheinland-Pfalz ein. Und da steht es tatsächlich Schwarz auf Weiß:

    Das Jobcenter (dasselbe passiert auch beim Finanzamt) ist gar keine staatliche Behörde oder öffentlich-rechtliche Körperschaft. Das Jobcenter (oder auch Finanzamt) ist schlicht und ergreifend eine private Firma.

    Der eingetragene offizielle Name der Firma lautet in unserem Fall: Bundesagentur für Arbeit.

    Das Jobcenter Stadt Koblenz erscheint als Unternehmensteil.

    Die Adresse des Jobcenters ist auch kein Amtssitz, sondern lediglich ein Geschäftssitz.

    Dennoch schickte dieses private Unternehmen einem Selbständigen aus Koblenz eine sofort vollstreckbare Forderung über fast 1.500 Euro. Der Selbständige konnte sich die hohe Rückzahlungssumme nicht erklären.

    Als der Selbständige vom Jobcenter wissen wollte, wie die Summe genau zustande kommt, habe es keinerlei Aufklärung gegeben, sondern das Jobcenter beauftragte das Hauptzollamt Koblenz und ein externes Inkassobüro mit der Eintreibung der angeblich „öffentlichen Geldforderung“.

    Rechtsanwalt Schaefer, der den Selbstständigen vertritt, stoppte die selbsttitulierte Forderung des Jobcenters mit Hilfe der schnellsten und kürzesten Klage im deutschen Recht: Schaefer reichte am 27. August 2013 beim Amtsgericht Koblenz eine negative Feststellungsklage ein. Begründung: Das Jobcenter habe zur Selbsttitulierung gar kein Recht. Außerdem müsse es die Forderung nachvollziehbar herleiten und begründen.

    Schaefer schrieb in seiner negativen Feststellungklage zur Begründung unter anderem dem Amtsgericht Koblenz:

    Zitat:

    Es handelt sich demnach um eine privatrechtliche Forderung, die keiner Selbsttitulierung zugänglich ist und daher auch nicht vollstreckt werden kann. Es rechtfertigen sich daher der Einstellungsantrag sowie der gewählte Rechtsweg zu den ordentlichen Zivilgerichten.

    Um diese Streitfrage weiter zu beleuchten, wird vom Kläger noch ein weiteres Dokument vorgelegt. Es handelt sich um eine Antwort des Bundesinnenministeriums aus dem Jahre 2012 auf die Frage eines Bürgers zu seiner Staatsangehörigkeit. Dort wird als wesentliche Aussage folgendes mitgeteilt:

    Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24. Mai 1949 konstituierte sich eine sowohl in territorialer Hinsicht als auch durch besatzungsrechtliche Vorgaben eingeschränkte deutsche Staatsgewalt unter dem Namen „Bundesrepublik Deutschland“ in den drei westlichen Besatzungszonen. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde jedoch kein neuer Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.“ […]

    Beweis: Schreiben BMI vom 30.03.2012

    An diese Situation und deren Handhabung erinnert das Märchen Des Kaisers neue Kleider, dass etwas nur funktioniert, solange jeder mitmacht, beziehungsweise mitmachen muss. Dies werden indes täglich weniger.

    Daraus erklärt sich auch nahtlos, dass mangels Staatlichkeit sämtliche Einrichtungen, die bisher als Behörden fungieren, lückenlos international als private Gesellschaften gelistet sind und damit auch dem Privatrecht unterliegen. Diese Feststellung ist zwar wegen der gravierenden Konsequenzen äußerst unerwünscht, entspricht jedoch den offensichtlichen Tatsachen.

    Insbesondere sind erfreuliche Ansätze in der Rechtsprechung gegen die nahezu uferlose Selbsttitulierung der scheinbar staatlichen Stellen vorhanden, die zusätzlich noch das Richterprivileg der Artikel 92 folgende, 101 Grundgesetz unterlaufen, um ihre oft mehr als dubiosen Forderungen durchzusetzen. Es ist an der Zeit, hiermit endgültig Schluss zu machen.

    GoMoPa.net: Und haben Sie Erfolg?

    Rechtsanwalt Schaefer: „Am Gericht herrscht Stillschweigen. Die Klage wurde beim Amtsgericht eingereicht, die Gerichtskosten sind bezahlt, ansonsten fehlt jeder Fortgang.“

    GoMoPa.net: Ist das ein positives oder negatives Zeichen?

    Rechtsanwalt Schaefer: „Das ist ein gutes Zeichen. Sie machen sich Gedanken. Insbesondere erfolgte bisher keine Monierung der sachlichen Zuständigkeit oder Verweisung von Amts wegen.“

    Dennoch belässt es Rechtsanwalt Schaefer nicht bei der ersten Instanz. Er führt auch in eigener Sache eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Finanzamt vor dem Finanzhof, dem obersten deutschen Finanzgericht mit Sitz in München.

    Rechtsanwalt Schaefer schrieb dem Finanzhof auszugsweise:

    Zitat:

    Im Schriftsatz vom 28. August 2013 wurde auf das vorgelegte Schreiben des BMI vom 30. März 2012 Bezug genommen, das davon ausgeht, dass das Deutsche Reich 1945 vollkommen unterging und danach, also auch nicht bei der Entgegennahme des Grundgesetzes von den Alliierten im Jahre 1949 ein neuer Staat gegründet wurde.

    Wie bereits ausgeführt, ist daher als grundlegende Frage zu klären, wer hier auf der Beklagtenseite von den Klägern sich staatliche Kompetenzen und Machtmittel anmaßt, um von den Klägern unter anderem Einkommensteuer festzusetzen und beizutreiben.

    Wenn es zutrifft, dass nach 1945 auf deutschem Boden kein neuer Staat gegründet wurde, dies war überhaupt nicht möglich, da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts diese Position immer noch vom nicht untergegangenen Deutschen Reich innegehalten wird, dann kann der Beklagte logisch konsequent auch keine staatliche Stelle sein mit dem Recht auf Steuerbeitreibung.

    Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht schon 1973 ausgeführt, dass das Deutsche Reich mangels Organen nicht handlungsfähig ist, demnach auch keine Finanzämter betreibt.

    GoMoPa.net: Kommen Sie nun mit Ihrer negativen Feststellungklage gegen das Jobcenter Koblenz beim Amtsgericht Koblenz oder der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Finanzamt beim Bundesfinanzhof durch, wäre es eine Sensation. Alle 30 Jahre geltenden selbstverfassten Schuldtitel von Finanzämtern oder Jobcentern wären doch anfechtbar, oder?

    Rechtsanwalt Schaefer: „So ist es.“

    Scherzend fügt er bezüglich des Bundesfinanzhofes hinzu: “ Es werden noch Wetten entgegengenommen, wie die Entscheidung ausfallen wird.“

    GoMoPa.net: Gibt es außer Ihnen noch einen Vorkämpfer gegen die Selbsttitulierungen von Finanzämtern und Jobcentern?

    Rechtsanwalt Schaefer: „Nein, es ist unsere Erfindung, wir sind die ersten.“

    GoMoPa.net: Herr Schaefer, wir danken für das Gespräch. Nun denn…
    quelle (gomopa.net)
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  • JOH-Ausweis wurde akzeptiert-Nie wieder zum TÜV!

    Der JOH-Ausweis ist durch den BRD-Staatsschutz Bielefeld als legitime Urkunde bestätigt worden (Tb-Nr. 406000-036399-13/7) und somit wurde natürlich auch die Exterritorialität nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (vgl. WüD, WüK) durch diese BRD-Behörde bestätigt. Somit unterliegen Angehörige der WAG-JOH nach Offenkundigkeit auch nicht mehr der Zuständigkeit (vgl. Personalausweis) der Bundesrepublik in Deutschland. JEDENFALLS IST DAS EIN WEITERER ERFOLG UNSERER MENSCHENRECHTSORGANISATION MIT SITZ IN 32584 LÖHNE

    Einem Angehörigen der JOH wurde das Fahrzeug zwangsabgemeldet, weil er angeblich keinen festen Wohnsitz hatte. Daraufhin ist er zur Anmeldestelle gefahren und hat sich mit seinem JOH Ausweis legitimiert. Der wurde dann von der Anmeldestelle überprüft. Darauf hin wurde Ihm sein Fahrzeug kostenlos wieder angemeldet und als TÜV Termin wurde Ihm 0000 eingetragen. das heißt, er braucht nie wieder zum TÜV und der Ausweis wurde akzeptiert. bei der Arge wurde der Ausweis auch akzeptiert.

    Genaueres folgt in Kürze.

    Bitte teilen, bis der Arzt kommt.